Allgemeine Offert- und Lieferbedingungen
Allgemeines
Mit der Bestellung anerkennt der Kunde die nachstehend aufgeführten Lieferbedingungen. Alle mündlichen und telefonischen Abmachungen müssen, um bindend zu sein, schriftlich bestätigt werden.
Offerten
Unsere Offerten sind, wenn nicht anders lautend, 30 Tage ab Ausstellungsdatum bindend.
Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt haben.
Unterlagen und Zeichnungen
Unterlagen und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung keinen Drittpersonen zugänglich gemacht werden.
Zuwiderhandlungen verpflichten den Fehlbaren zu vollem Schadenersatz. Das Urheberrecht bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Preisstellung
Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk und sind, wenn nicht anders vermerkt, ohne MwSt, Transport, Verpackung, Versicherung, und spätere Anwendungsunterstützung.
Auch bei laufenden Aufträgen behalten wir uns eine verhältnismässige Erhöhung des Preises vor, wenn nach Vertragsabschluss Werkstoffpreise oder Löhne steigen.
Im Fall von Währungsfluktuationen oder anderen Veränderungen der Import- oder Exportkosten behalten wir uns vor, unsere Preise entsprechend anzupassen.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen sind:
30 Tage rein netto ohne jeden Skontoabzug – in Schweizerfranken zahlbar.
Für Zahlungsverzug behalten wir uns die Verrechnung eines Verzugszinses von 9 % p.a. vor.
Lieferbedingungen
Unsere Lieferfristen sind ohne gegenteilige Abmachungen unverbindlich. Wir sind berechtigt, die Lieferfrist hinauszuschieben:
- wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden;
- wenn ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei uns oder unseren Lieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
- wenn die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben uns nicht rechtzeitig bekanntgegeben oder nachträglich geändert werden.
Eine Verspätung der Ablieferung gibt dem Besteller weder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag noch Anspruch auf Schadenersatz. Eine Verzugsstrafe kann nur bei entsprechender Vereinbarung gefordert werden.
Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch bei Frankolieferungen.
Schadenersatzansprüche können nur bei Verschulden unsererseits geltend gemacht werden.
Garantie
Die Garantie dauert für alle durch uns gelieferten Produkte 24 Monate ab Lieferdatum. Zeigen sich innerhalb dieser Frist Fabrikations- oder Materialfehler, so übernehmen wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz, Instandstellung oder erteilen Gutschrift. Es steht uns dabei frei, diese Arbeiten am Montageort vorzunehmen oder die portofreie Rücksendung der schadhaften Teile zu verlangen. Defekte, die durch unrichtige Behandlung, aussergewöhnliche Beanspruchung, Nichtbeachtung unserer Montage-, Betriebs- und Unterhaltsvorschriften oder durch unerlaubte Eingriffe entstehen, fallen nicht unter die Garantie. Unsere Garantieleistungen beziehen sich lediglich auf die von uns gelieferten Apparate und Teile. Für irgendwelche direkte oder indirekte Schäden haften wir nicht.
Der über die Garantieleistung hinausgehende Support gleich welcher Art wird nach den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet.
Ersatzlieferungen
Beanstandungen werden nur innert acht Tagen nach Erhalt der Lieferung berücksichtigt. Wir behalten uns vor, berechtigte Beanstandungen durch Ersatzlieferung, Instandstellung oder Gutschrift zu erledigen.
Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum, welches auch bei Installationen oder Einbau nicht erlischt. Gegenansprüche oder Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung oder zur Aufrechnung ohne unser Einverständnis.
Recht und Gerichtsstand
Bei den vorstehenden Offert-, Zahlungs- und Lieferbedingungen gilt auch bei Export ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist in jedem Fall der Sitz von Alplight.